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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autohaus Raab & Miske GmbH für den Verkauf von Kraftfahrzeugen

I. Vertragsabschluß / Vorbehalt der Selbstbelieferung

1. Angebote sind freibleibend und verpflichten beide Seiten nicht zum Vertragsabschluss.

2. Der Käufer ist an die Bestellung für einen Zeitraum von 4 Wochen gebunden. Bei Kraftfahrzeugen, welche beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage.

3. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer innerhalb der genannten Fristen schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt oder die Lieferung ausführt.

4. Wird der Verkäufer vom Lieferanten nicht beliefert, kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und dessen Nichterfüllung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Als kongruentes Deckungsgeschäft ist auch zu verstehen, wenn der Verkäufer auf Vorrat ein Kontingent an Fahrzeugen des jeweiligen Modells vorgeordert hat, wobei die Spezifizierung von Ausstattungsmerkmalen und dem entsprechend auch die Produktion des Fahrzeugs erst nach der Bestellung durch den Käufer erfolgt. Entsprechendes gilt, wenn das zur Deckung erworbene Fahrzeug durch Wettereinflüsse (insbesondere Hagel) oder auf dem Transportweg beschädigt wird, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist. In einem solchen Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5. Die Übertragung des Kaufvertrages sowie die Abtretung einzelner Rechte daraus bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II. Preise und Überführungskosten

1. Es gelten die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung auf unseren Produktseiten angegebenen Preise. Diese stellen die Endpreise dar, die die Mehrwertsteuer, die Kosten für die Überführung zum Sitz des Verkäufers und die Zulassungsunterlagen enthalten.

2. Soll das Fahrzeug auf Wunsch des Kunden vom Sitz des Verkäufers an einen anderen Ort verbracht werden, ist dies als Nebenleistung nicht im Endpreis enthalten.

3. Die Endpreise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.

4. Etwaige Änderungen des Mehrwertsteuersatzes im Zeitraum zwischen dem Zustandekommen des Kaufvertrages und dem Liefertermin gehen zu Lasten und Zugunsten des Käufers.

III. Zahlung und Zahlungsverzug

1. Der Kaufpreis und Preise für etwa vereinbarte, im Endpreis nicht enthaltene Nebenleistungen sind bei Übergabe oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Wir behalten uns vor, im Einzelfall Anzahlungen zu verlangen und werden Ihnen dies gegebenenfalls vor dem Zustandekommen des Kaufvertrages mitteilen. In diesem ist der Käufer an die Bestellung nur gebunden, wenn er sich mit der Leistung einer Anzahlung einverstanden erklärt.

3. Die Zahlung hat per Überweisung oder in bar zu erfolgen.

4. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

5. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben vom Rücktritt unberührt. Hinsichtlich der Schadenshöhe gilt Abschnitt V Ziff. 3.

6. Schließt der Käufer den Vertrag zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, kann der Verkäufer im Verzugsfalle Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen. Handelt der Käufer beim Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer), betragen die Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Bestellbestätigung durch den Verkäufer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den bei Bestellfahrzeugen genannten Lieferzeiten um unverbindliche Angaben handelt welche von den Vorlieferanten / Fahrzeugherstellern zur Verfügung gestellt werden und vom Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Produktions- oder sonstige Störungen bei den Fahrzeugherstellern können sich verlängernd auf die unverbindlich genannten Lieferzeiten auswirken.

2. Der Käufer kann 8 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer zur Lieferung auffordern. Bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage. Der Verkäufer gerät in Verzug, wenn er das Fahrzeug nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Aufforderung zur Abholung bereitstellt. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gem. Ziff. 2 Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit bei Neuwagen auf höchstens 15 %, bei Gebrauchtwagen auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungendie den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die in Ziff. 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Der Verkäufer kommt nicht in Verzug solange die Lieferung in Folge eines Umstandes unterbleibt, der nicht vom Verkäufer zu vertreten ist. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

V. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 2 Wochen ab Eingang beim Verkäufer oder eines Auslieferungspartners des Verkäufers abzunehmen.

2. Kommt der Käufer mit der Abnahme des Fahrzeugs in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, für die Verwahrung des Fahrzeugs einen Schadensersatz in Höhe von 15,00 Euro täglich zu berechnen (Standgeld). Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

3. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser bei Neuwagen 15%, bei Gebrauchtwagen 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

4. Das Recht das Fahrzeug einer Sichtprüfung zu unterziehen und dabei auf Beschaffenheit, Eigenschaften, Funktionsweise und Ausstattungsmerkmale zu prüfen ist vom Käufer vor der Übernahme und vor bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme des Fahrzeuges auszuüben.

5. Bei "Bestellfahrzeugen" handelt es sich um speziell nach den Spezifikationen des Käufers gefertigte Fahrzeuge, wodurch ein u.U. gemäss Fernabsatzgesetz bestehendes 14-tägiges Widerrufsrecht entfällt.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.

2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VII. Sachmangel und Garantieansprüche

1. Der Verkäufer haftet nicht für technische Änderungen, Änderungen im Ausstattungsumfang oder Änderungen an der Farbpalette die vom Hersteller während der Lieferzeit vorgenommen werden. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

2. Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße, Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Emissionswerte und Klassen, sich daraus ergebenden Betriebskosten und Steuern usw. des Kaufgegenstandes sind als annähernd zu betrachten und sind nicht Gegenstand einer Garantie, es sei denn, dies wird ausdrücklich angegeben. Der Verkäufer haftet nicht für die von den Fahrzeugherstellern gemachten Angaben hinsichtlich Verbrauch und Emissionsverhalten. Auch für den Fall, dass sich die Angaben zu Verbrauch und Emissionsverhalten durch geänderte Meß- und Prüfverfahren ändern, haftet der Verkäufer nicht. Aus Beispielfotos, die im Internet eingestellt sind, kann der Käufer kein Recht bezüglich bestimmter Ausstattungsvarianten ableiten. Abweichungen von der Ausstattungsbeschreibung berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kauf. Er kann insoweit Nachbesserung vom Verkäufer verlangen, als es sich dabei um relevante Einschränkungen im Gebrauch des Kaufgegenstandes handelt.

3. Importierte Kraftfahrzeuge können Unterschiede zu den in den deutschen Vertriebsnetzen der Hersteller vertriebenen Kraftfahrzeugen und deren  Ausstattungsvarianten aufweisen. Solche Unterschiede begründen ebenso wenig wie Modellpflegemaßnahmen im Zeitraum zwischen dem Verkauf und Bereitstellung irgendwelche Gewährleistungsansprüche. Kundendiensthefte sind in der Sprache des Herkunftslandes. Sofern nicht explizit in der Fahrzeugbeschreibung anders vermerkt ("Neuwagen ohne Tageszulassung") verfügen Reimport-Fahrzeuge in der Regel über eine sog. Tages- oder Kurzzulassung.

4. Schließt der Käufer den Vertrag zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), verjähren Ansprüche wegen Sachmängel bei Neuwagen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, bei Gebrauchtfahrzeugen binnen eines Jahres ab Ablieferung. Handelt der Käufer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer), oder ist er eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, verjähren Ansprüche wegen Sachmängel bei Neufahrzeugen binnen eines Jahres; bei Gebrauchtfahrzeugen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche, ebenso bei Export des Gebrauchtfahrzeuges bzw. Zulassung im Ausland. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

5. Bei Gebrauchtfahrzeugen verkürzt sich die Sachmängelhaftung des Verkäufers auf 12 Monate, ersatzweise auf den gesetzlich vorgegebenen Mindestzeitraum. Kosmetische Nachlackierungen und Reparaturen wegen z.B. Kratzern, Steinschlägen oder Parkschäden müssen vom Verkäufer nicht als Vor- oder Unfallschaden angegeben werden.

6. Nimmt der Käufer den Verkäufer wegen eines Mangels in Anspruch, ist er verpflichtet, dem Verkäufer die sich wegen des Mangels ergebenden Ansprüche der Herstellergarantie an den Verkäufer abzutreten, ihm vorhandene Garantieunterlagen zur Verfügung zu stellen und alle Erklärungen abzugeben, die zur Geltendmachung der Herstellergarantie durch den Verkäufer erforderlich sind. Der Käufer ist verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten für das Fahrzeug nach Maßgabe der Garantiebedingungen des Herstellers bei einem vom Hersteller autorisierten Reparatur- oder Wartungsbetrieb durchführen zu lassen.

7. Die Herstellergewährleistung beginnt mit der Auslieferung des Fahrzeuges vom Vertragsimporteur o. Vertragshändler des Herstellers und ist bei der Übergabe an den Käufer bereits angelaufen.

8. Die vorstehenden Regelungen dieses Abschnitts VII. gelten nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VIII.

9. § 377 HGB bleibt unberührt.

VIII. Haftung

1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er wie folgt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängel geltend gemacht, gilt folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. abschließend geregelt.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

IX. Datenverarbeitung

1. Datenverarbeitung bei Angebotsanfrage - um Anfragen zu bearbeiten, zu archivieren und später zuordnen zu können, fragen wir Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ab. Sollte aus der Anfrage keine Bestellung resultieren, kann jederzeit die Löschung dieser Daten von uns verlangt werden. Um persönliche Daten von uns löschen zu lassen, können wir telefonisch kontaktiert werden unter 07365-86-0, per E-Mail unter info [at] autohaus-raabundmiske.de oder per Fax unter 07365-86-50

2. Datenverarbeitung bei einer EU-Neuwagen Bestellung - um eine Neuwagenbestellung bearbeiten zu können, müssen wir Adress- und Kontaktdaten an unsere Vorlieferanten bzw. Fahrzeughersteller weitergeben. Dazu zählen Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, eine Kopie des Personalausweises und der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein o. Fahrzeugbrief) um den Käufer als Neuwagenhalter in der Fahrzeughersteller-Datenbank registrieren zu können, damit der Käufer z.B. auch bei Rückrufaktionen seitens des Herstellers informiert werden kann. Mit der Bestellung erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass seine Adressdaten, einschließlich der E-Mail Adresse, vom Verkäufer zum Zwecke der Befragung hinsichtlich der Zufriedenheit des Käufers mit der Kaufabwicklung, und zur Bitte um Bewertungsabgabe auf Online-Plattformen, vom Verkäufer genutzt werden darf. Der Verkäufer versichert, dass die Adressdaten des Käufers nicht für Marketingzwecke an Dritte weitergegeben werden.

3. Fahrzeuge die mit Navigationssystemen, automatischen Notrufsystemen (Emergency Call), anderen Tracking-Systemen oder Zugang zu Online Diensten ausgestattet sind - bei Fahrzeugen die eines oder mehrere der vorgenannten Ausstattungsmerkmale aufweisen kann der jeweilige Fahrzeughersteller z.B. auf den Fahrzeugstandort zugreifen. Genaue Informationen über die vom jeweiligen Fahrzeughersteller oder mit dem Fahrzeughersteller verbundene oder kooperierende Unternehmen (z.B. Zulieferunternehmen für Fahrzeugelektronik) abgefragten und gespeicherten Daten können beim jeweiligen Fahrzeughersteller erfragt werden. Sollten die (im Ausland ansässigen) Fahrzeuglieferanten hierzu eine separate Einverständniserklärung benötigen, bevollmächtige ich hiermit den Verkäufer diese Einverständniserklärung in meinem Auftrag zu erteilen. Diese Bevollmächtigung gilt ausschließlich zum Zwecke der Bestellung eines Neuwagens in meinem Auftrag.

4. Behandlung persönlicher Daten nach der Geschäftsabwicklung - der Gesetzgeber verlangt, dass wir steuerlich relevante Unterlagen für z.B. Betriebsprüfungen 10 Jahre aufbewahren. Dazu zählen auch Vertragsunterlagen. Nach Übergabe des Neuwagens an den Käufer werden diese Daten digital archiviert.

X. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich der Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

3. Bei allen Verträgen findet deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht Anwendung.

Stand 30.10.2020